Methylphenidat (Concerta®) und Leistungsradsport?


Gesine Picksak und Dirk O. Stichtenoth, Hannover

Ein Arzt für Allgemeinmedizin, Sportmedizin, Chirotherapie und Notfallmedizin fragt: Ein 15-jähriger Patient ist seit Jahren mit Methylphenidat (Concerta®) gut eingestellt. Er fährt in der U17-Nationalmannschaft Rad. Daher die Frage, ob er für seinen Patienten für Methylphenidat, welches auf der Dopingliste steht, eine Ausnahmegenehmigung für eventuelle Dopingkontrollen erstellen oder die Therapie gänzlich auf ein anderes Präparat umstellen muss, falls sich Methylphenidat und leistungsbetriebener Radsport nicht vereinbaren lassen.
Arzneimitteltherapie 2007;25:63–5.

Definition von Doping

Die Definition von „Doping“ lautet:

„Doping ist das Vorhandensein einer verbotenen Substanz, seines Metaboliten oder eines Markers in Körperbestandteilen eines Athleten. Doping ist die Verwendung von Substanzen aus den verbotenen Wirkstoffgruppen und die Anwendung verbotener Methoden“ [1].

Die verbotenen Substanzen werden in die in Tabelle 1 aufgeführten Gruppen unterteilt.

Die aktuelle Dopingliste ist im Internet verfügbar [3, 4].

Nach Arzneimittelgesetz (AMG) § 6a (Verbot von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport) ist es verboten, Arzneimittel zu Dopingzwecken im Sport in den Verkehr zu bringen (durch den Apotheker), zu verschreiben (durch den Arzt) oder bei anderen anzuwenden (durch den Trainer). Die Missachtung von § 6a ist eine Straftat und wird laut § 95 Abs. 1 mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft. § 95 Abs. 3 AMG sieht in besonders schweren Fällen (z. B. Abgabe oder Anwendung von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport an Personen unter 18 Jahren) eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor [5].

Aufmerksamkeits-Defizit/Hyperaktivitäts-Syndrom (ADS/ADHS)

Zwischen 3 bis 9 % aller Kinder leiden an Aufmerksamkeitsstörungen, Jungen sind deutlich häufiger betroffen als Mädchen. Mit den Begriffen ADS und ADHS werden besonders starke Aufmerksamkeitsstörungen beschrieben. Die Beschwerden treten vom Säuglings- bis ins Erwachsenenalter auf.

Die Ursache ist nach neuesten Forschungsergebnissen eine gestörte Signalübermittlung im Gehirn. Mindestens die Hälfte aller ADHS-Fälle soll genetisch bedingt sein. Das Lebensumfeld, in dem die betroffenen Kinder aufwachsen, kann diese Anlagen verstärken oder abschwächen. Auch Zigarettenrauchen, Stress und Alkohol während der Schwangerschaft haben einen Einfluss auf die Krankheitsentstehung.

ADHS-typisch sind Konzentrationsschwäche und Impulsivität – mit oder ohne deutliche Überaktivität – sowie begleitende Symptome wie gesteigerte Reizbarkeit, Misslaunigkeit oder Depression, Vergesslichkeit und Angst. Meist kann eine Diagnose schon durch die Betrachtung und Befragung des Patienten gestellt werden. Gewissheit über die richtige Diagnose erhält der Arzt über Zusatzinformationen wichtiger Vertrauenspersonen (Eltern, Lehrer), über die genaue körperliche Untersuchung und neuropsychologische Tests [6].

Behandlung der ADHS

Beratungen, Verhaltens- und Psychotherapien sowie Medikamente (z. B. Methylphenidat) kommen zur Behandlung in Betracht. Dabei besteht eine positive Wechselwirkung zwischen pädagogischen Maßnahmen, psychologischer Verhaltenstherapie und medikamentöser Therapie. Manchmal ist eine Behandlung nur über wenige Jahre, bei einigen Menschen auch lebenslang erforderlich. Ziel ist es, ein „normales Leben“ mit guten sozialen Kontakten, einer qualifizierten Ausbildung und damit eine gute Lebensqualität zu erreichen.

Methylphenidat

Methylphenidat (Abb. 1) ist in Concerta®, Ritalin® und Medikinet®enthalten. Es unterliegt der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung [7].

Wirkungen

Methylphenidat ist ein Psychostimulanz. Es besitzt analog zu Amphetamin eine Phenylethylaminstruktur (siehe rote Markierung in der Abbildung) und ist als Betäubungsmittel für die Verschreibung bei Narkolepsie und bei hyperkinetischem Syndrom (attention deficit-hyperactivity disorder) zugelassen. Die Wirkungen, die im Tierexperiment aufgezeigt werden konnten, sind analog zu Amphetamin indirekt, wobei es zu einer Freisetzung von Noradrenalin aus intraneuronalen Speichern sowie zu einer Hemmung der Wiederaufnahme von Noradrenalin in die Speicherneuronen kommt.

Diese indirekte sympathomimetische Wirkung kann zum Blutdruckanstieg und zur Pulsfrequenzbeschleunigung führen. Die zentralstimulierenden Wirkungen sind eine Verbesserung der Konzentrationsfähigkeit sowie der Leistungs- und Entscheidungsbereitschaft. Eine Unterdrückung von Müdigkeit und körperlicher Abgeschlagenheit kann bei missbräuchlicher Anwendung zur Falscheinschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit führen. Damit verbunden ist ein Zusammenbruch physiologischer Funktionssysteme. In extremen Situationen und bei Überdosierung kann dies bis zum Tod führen [8, 9].

Anwendung

Behandelt werden hyperkinetische Verhaltensstörungen wie ADHS bei Kindern im Rahmen einer therapeutischen Gesamtstrategie und zwanghafte Schlafanfälle während des Tages (Narkolepsie), ebenfalls im Rahmen einer therapeutischen Gesamtstrategie.

Zur Anwendung von Methylphenidat bei Kindern mit hyperkinetischen Verhaltensstörungen gibt es sehr viele kritische Meinungen. Sie sollte mit entsprechender Vorsicht erfolgen: „Ritalin® ist nicht in allen Fällen einer hyperkinetischen Verhaltensstörung indiziert und seine Anwendung sollte nur auf der Grundlage einer vollständigen Anamnese und Exploration des Kindes in Betracht gezogen werden. Die Entscheidung, Ritalin® zu verschreiben, sollte von der ärztlichen Beurteilung der Chronizität und des Schweregrades der Symptome in Relation zum Alter des Kindes abhängig gemacht werden. Die Verschreibung sollte nicht allein auf Grund einzelner Verhaltensmerkmale erfolgen.“ [10, 11].

Nebenwirkungen

Als unerwünschte Wirkungen können auftreten:

  • Schlaflosigkeit,
  • Appetitlosigkeit und
  • Magenbeschwerden.

Bei Kindern mit hyperkinetischen Verhaltensstörungen wurden zusätzlich folgende Nebenwirkungen beobachtet:

  • Übererregbarkeit
  • Müdigkeit
  • Traurigkeit
  • Ängstlichkeit
  • Weinerlichkeit
  • Kopfschmerzen
  • Schwindel
  • Gewichtsverlust
  • Mundtrockenheit
  • Durchfall und Verstopfung
  • Psychotische Reaktionen (in Einzelfällen)

Bei Erwachsenen, die an Narkolepsie litten, wurde von Kopfschmerzen, Konzentrationsmangel, Geräuschempfindlichkeit, Mundtrockenheit, Herzjagen, Herzklopfen, ventrikulären Rhythmusstörungen, Veränderungen (meist Erhöhung) des Blutdrucks und Schwitzen berichtet, gelegentlich kommen Unruhe, Übererregbarkeit, Aggressivität, Verfolgungsideen, Angst, Entzündungen der Mundschleimhaut und Überempfindlichkeitsreaktionen vor, in Einzelfällen sogar Entzündung oder Verschluss von Hirngefäßen. Außerdem kann Methylphenidat die Krampfbereitschaft erhöhen.

Bei plötzlichem Absetzen können Rebound-Phänomene wie erhöhtes Schlafbedürfnis, Heißhunger, Verstimmungen, Depression, psychotische Reaktionen und Kreislaufregulationsstörungen auftreten.

Doping

Methylphenidat zählt nach den Dopingregeln des International Olympic Committee (IOC), der World Anti-Doping-Agency (WADA) und der nationalen und internationalen Sportfachverbände zur Gruppe der Stimulanzien und ist somit für den Wettkampf nicht zugelassen. Dieses Verbot erstreckt sich im Radsport nach den Vorgaben des Internationalen Radsportverbandes (Union Cycliste Internationale = UCI) auch auf die Zeit außerhalb des Wettkampfes.

Im Jahr 2000 wurden weltweit insgesamt 3 positive Dopingbefunde mit Methylphenidat von den IOC-akkreditierten Laboratorien berichtet [12].

Empfehlung

Methylphenidat (z. B. Concerta®) gehört als Psychostimulanz zu den Dopingmitteln. Die geschilderte Problematik ist häufig und wurde unter anderem in der Zeitschrift für Sportmedizin diskutiert [13]. Von den Lösungsansätzen kommt, vorausgesetzt die Therapie ist nach wie vor indiziert, nur eine Ausnahmegenehmigung bei der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) in Betracht. Antragsformulare für eine medizinische Ausnahmegenehmigung und Medikamentenanfrage, ob ein Arzneimittel auf der Dopingliste steht, gibt es im Internet [14, 15]. Beispiele für Medikamente, die für Wettkampfsportler erlaubt sind, findet man ebenfalls im Internet [16]. Die Voraussetzungen für eine Stattgebung sind selbstverständlich sehr strikt, zudem besteht in diesem „Graubereich“ eine erhebliche Unsicherheit.

Bisher wurden bei der Diagnose ADHS für Methylphenidat 21 Anträge auf Freistellung gestellt. 11 Anträge wurden befürwortet, bei 3 Fällen ist die Therapie nach einem Hinweis der NADA auf das nicht verbotene Atomoxetin (Strattera®) umgestellt worden [17].



Literatur

1. WADA-Dopingdefinition, World Anti-Doping Code, Artikel 1 und 2.

2. Rote Liste Service GmbH. Rote Liste. Aulendorf: Editio Cantor Verlag, 2006.

3. http://www.dshs-koeln.de/biochemie/rubriken/07_info/wada_list_07.pdf (Verbotsliste, gültig ab 01.01.2007) (01.12.2006).

4. http://www.nada-bonn.de/uploads/tx_nfdownloads/Verbotsliste_2007_-_26.10.06.pdf (deutsche Übersetzung der Verbotsliste 2007 der WADA) (01.12.2006).

5. http://www.pei.de/cln_042/nn_432310/SharedDocs/Downloads/gesetze/arzneimittelgesetz-mit-aenderungen,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/arzneimittelgesetz-mit-aenderungen.pdf (AMG) (01.12.2006).

6. Berthold H. Klinikleitfaden Arzneimitteltherapie. 2. Auflage. München, Jena: Urban & Fischer, 2002.

7. http://www.gesetze.2me.net/btmg/index.html (BtMG) (01.12.2006).

8. Mutschler E, et al. Arzneimittelwirkungen. 8. Auflage. Stuttgart: Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, 2001.

9. Frölich JC, Kirch W. Praktische Arzneitherapie. 4. Auflage. Hamburg, Berlin: Springer-Verlag, 2006.

10. Fachinformation. Fachinfo CD. BPI Service GmbH 2006.

11. Gelman CR, Rumack BH, Hess AJ (Eds.). MICROMEDEX® Arzneimittel-Information. Vol. 130. Englewood, Colorado: DRUGDEX® System Inc., 2006.

12. http://www.dshs-koeln.de/biochemie/frameset.html (Methylphenidat) (01.12.2006).

13. Steinacker JM, et al. Methylphenidat (Ritalin®), TUE-1 und Wettkampffähigkeit. Dtsch Z Sportmed 2004;55:110–1.

14. http://www.nada-bonn.de/uploads/tx_nfdownloads/Formular_Medizinische_Ausnahmegenehmigung_f_r_die_ Anwendung_von_Beta-2-Agonisten_zur_Inhalation_und_nicht-systemisch_verabreichten_Glukokortikosteroiden.pdf (medizinische Ausnahmegenehmigung) (01.12.2006).

15. http://www.nada-bonn.de/uploads/tx_nfdownloads/Medikamentenanfrage_-_online_01.pdf (Medikamentenanfrage) (01.12.2006).

16. http://www.nada-bonn.de/uploads/tx_nfdownloads/Beispielliste_2006__2__01.pdf (erlaubte Medikamente) (01.12.2006).

17. Wissenschaftlicher Beirat der Bundesärztekammer. Stellungnahme zur „Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperativitätsstörung (ADHS)“. Dtsch Ärztebl 2005;102:A3609–16.

Weitere Informationen zum Thema Doping unter:

Löllgen H, Clasing D. Verbotene Arzneimittel im Sport. Dtsch Ärztebl 2006;103:B2907–11.

http://www.dopinginfo.de/ (01.12.2006)

http://www.wada-ama.org/ (World Anti-Doping-Agentur, (in Englisch und Französisch) WADC-Informationen) (01.12.2006)

http://www.nada-bonn.de (Nationale Anti-Doping-Agentur, aktuelle Dopingliste, Liste mit erlaubten Medikamenten etc.) (01.12.2006)

http://www.dopinginfo.ch (Aktuelle Dopingliste, Wirkungen und Nebenwirkungen von Doping, Kontrollablauf, gesetzliche Grundlagen, News, Lehrunterlagen, Supplemente etc.) (01.12.2006)

Literatur

 1. WADA-Dopingdefinition, World Anti-Doping Code, Artikel 1 und 2.

2. Rote Liste Service GmbH. Rote Liste. Aulendorf: Editio Cantor Verlag, 2006.

3. http://www.dshs-koeln.de/biochemie/rubriken/07_info/wada_list_07.pdf (Verbotsliste, gültig ab 01.01.2007) (01.12.2006).

4. http://www.nada-bonn.de/uploads/tx_nfdownloads/Verbotsliste_2007_-_26.10.06.pdf (deutsche Übersetzung der Verbotsliste 2007 der WADA) (01.12.2006).

5. http://www.pei.de/cln_042/nn_432310/SharedDocs/Downloads/gesetze/arzneimittelgesetz-mit-aenderungen,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/arzneimittelgesetz-mit-aenderungen.pdf (AMG) (01.12.2006).

6. Berthold H. Klinikleitfaden Arzneimitteltherapie. 2. Auflage. München, Jena: Urban & Fischer, 2002.

7. http://www.gesetze.2me.net/btmg/index.html (BtMG) (01.12.2006).

8. Mutschler E, et al. Arzneimittelwirkungen. 8. Auflage. Stuttgart: Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, 2001.

9. Frölich JC, Kirch W. Praktische Arzneitherapie. 4. Auflage. Hamburg, Berlin: Springer-Verlag, 2006.

10. Fachinformation. Fachinfo CD. BPI Service GmbH 2006.

11. Gelman CR, Rumack BH, Hess AJ (Eds.). MICROMEDEX® Arzneimittel-Information. Vol. 130. Englewood, Colorado: DRUGDEX® System Inc., 2006.

12. http://www.dshs-koeln.de/biochemie/frameset.html (Methylphenidat) (01.12.2006).

13. Steinacker JM, et al. Methylphenidat (Ritalin®), TUE-1 und Wettkampffähigkeit. Dtsch Z Sportmed 2004;55:110–1.

14. http://www.nada-bonn.de/uploads/tx_nfdownloads/Formular_Medizinische_Ausnahmegenehmigung_f_r_die_ Anwendung_von_Beta-2-Agonisten_zur_Inhalation_und_nicht-systemisch_verabreichten_Glukokortikosteroiden.pdf (medizinische Ausnahmegenehmigung) (01.12.2006).

15. http://www.nada-bonn.de/uploads/tx_nfdownloads/Medikamentenanfrage_-_online_01.pdf (Medikamentenanfrage) (01.12.2006).

16. http://www.nada-bonn.de/uploads/tx_nfdownloads/Beispielliste_2006__2__01.pdf (erlaubte Medikamente) (01.12.2006).

17. Wissenschaftlicher Beirat der Bundesärztekammer. Stellungnahme zur „Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperativitätsstörung (ADHS)“. Dtsch Ärztebl 2005;102:A3609–16.


Weitere Informationen zum Thema Doping unter:

Löllgen H, Clasing D. Verbotene Arzneimittel im Sport. Dtsch Ärztebl 2006;103:B2907–11.

http://www.dopinginfo.de/ (01.12.2006)

http://www.wada-ama.org/ (World Anti-Doping-Agentur, (in Englisch und Französisch) WADC-Informationen) (01.12.2006)

http://www.nada-bonn.de (Nationale Anti-Doping-Agentur, aktuelle Dopingliste, Liste mit erlaubten Medikamenten etc.) (01.12.2006)

http://www.dopinginfo.ch (Aktuelle Dopingliste, Wirkungen und Nebenwirkungen von Doping, Kontrollablauf, gesetzliche Grundlagen, News, Lehrunterlagen, Supplemente etc.) (01.12.2006)


Apothekerin Gesine Picksak, Zentralapotheke, Priv.-Doz. Dr. med. Dirk O. Stichtenoth, Institut für Klinische Pharmakologie, Medizinische Hochschule Hannover, 30623 Hannover, E-Mail: Picksak.Gesine@mh-hannover.de

Tab. 1. Als Doping verbotene Substanzen

I. Verbotene Substanzen (S) und Methoden (M) während und außerhalb des Wettkampfs

S1) Anabole Wirkstoffe

S2) Hormone und verwandte Substanzen (bisher Peptidhormone)

S3) Beta2-Rezeptoragonisten

S4) Substanzen mit antiestrogener Wirkung

S5) Diuretika und andere maskierende Substanzen

M1) Verbesserung des Sauerstofftransports

M2) Chemische und physikalische Manipulationen

M3) Gendoping

II. Verbotene Substanzen (S) und Methoden (M) während des Wettkampfs: Zusätzlich zu den unter S1–S5 und M1–M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:

S6) Stimulanzien

S7) Narkotika

S8) Cannabinoide

S9) Glucocorticoide

III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten

P1) Alkohol

P2) Betablocker

IV. Spezifizierte Substanzen

Substanzen unter diesem Punkt können auf Grund ihrer leichten Verfügbarkeit und weiten Verbreitung in medizinischen Produkten unter Umständen unbeabsichtigt verwendet werden. Ein Dopingverstoß kann in diesem Fall zu einer reduzierten Sanktion führen [2].

Doping mit Methylphenidat?

? Ist Methylphenidat Doping? Muss bei Verordnung an einen Sportler eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden?

! Ja, Methylphenidat gehört als Psychostimulanz zu den Dopingmitteln und zählt damit nach dem Arzneimittelgesetz zu den Arzneimitteln, die im Leistungssport verboten sind. Wenn Methylphenidat indiziert ist (z. B. bei ADHS), kann bei der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Die Voraussetzungen für eine Stattgebung der Ausnahmegenehmigung der NADA sind selbstverständlich sehr strikt, zudem besteht in diesem „Graubereich“ immer noch eine erhebliche Unsicherheit.

Abb. 1. Strukturformel von Methylphenidat
(rote Markierung: Phenylethylaminstruktur, analog zu Amphetamin)

Methylphenidate (Concerta®) and professional cycling?

Methylphenidate is normally used as a psychostimulant and belongs therefore to stimulant drugs. According to the German "Law on the Trade in Drugs" its use is forbidden for sport professionals. As long as the therapy for ADHD (attention deficit-hyperactivity disorder) is indicated an exception can be applied for at the NADA (National Anti-Doping Agency). However every application will be very carefully evaluated by the NADA.

Keywords: Methylphenidate, ADHD (attention deficit-hyperactivity disorder), doping, professional sports, exception

Arzneimitteltherapie 2007; 25(02)