Gibt es heute noch eine Indikation für die Therapie mit Amiodaron?


Prof. Dr. med. Thomas Meinertz, Hamburg

Als vor einigen Jahren Dronedaron, eine Amiodaron-strukturverwandte Verbindung, als neues Antiarrhythmikum europaweit zugelassen wurde, schien die Ära von Amiodaron zu Ende zu sein. Man sprach auch von einem Auslaufmodell.

Auf den ersten Blick ist Dronedaron im klinischen Wirkungsspektrum Amiodaron ähnlich, hat aber günstigere pharmakokinetische und pharmakodynamische Eigenschaften und – wichtiger noch – erheblich weniger schwerwiegende unerwünschte Wirkungen. Alles schien dafür zu sprechen, dass Dronedaron Amiodaron langfristig ersetzen kann. 

Doch schon die präklinischen Daten wiesen auf Unterschiede zwischen beiden Antiarrhythmika hin: 

Quantitative Unterschiede in der Beeinflussung verschiedener Ionenkanäle und – hierdurch erklärbar – Unterschiede in der Wirksamkeit gegenüber verschiedenen Herzrhythmusstörungen.

Zwei Beobachtungen machten auf mögliche Limitationen dieses Amiodaron-Derivates aufmerksam: 

Es ließ sich keine eindeutige Dosisabhängigkeit des therapeutischen Effektes, im Gegensatz zu Amiodaron, nachweisen. Dronedaron ist das einzige Antiarrhythmikum, das nur in einer fixen Dosis von 2-mal 400 mg täglich verabreicht wird. Außerdem stellte sich in Studien nach der Zulassung heraus, dass Dronedaron gegen Vorhofflimmern deutlich weniger wirksam ist als Amiodaron. Trotzdem: Dronedaron hat heutzutage einen festen Platz in der Therapie von Vorhofflimmern. Es kann Amiodaron aber nicht ersetzen.

Wo ist heutzutage der Platz von Amiodaron?

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