Bettina Christine Martini, Legau
Wichtige Mitteilungen von EMA und CHMP
Zulassung erfolgt für
- Emtricitabin/Rilpivirin/Tenofoviralafenamid (Odefsey, Gilead) als fixe Kombination zur antiretroviralen Therapie bei HIV-1-Infektion (siehe Notizen Nr. 6/2016)
- Migalastat (Galafold, Amicus Therapeutics) als orale Therapie bei Fabry-Krankheit (siehe Notizen Nr. 5/2016)
- Ceftazidim/Avibactam (Zavicefta, AstraZeneca) bei komplizierten intraabdominellen Infektionen, komplizierten Harnwegsinfektionen, einschließlich Pyelonephritis, im Krankenhaus erworbenen Lungenentzündungen, einschließlich beatmungsassoziierten Pneumonien (siehe Notizen Nr. 6/2016)
- Daclizumab (Zinbryta, Biogen Idec) zur Behandlung erwachsener Patienten mit schubförmig remittierender multipler Sklerose (siehe Notizen Nr. 6/2016)
- Opicapon (Ongentys, Bial) als zusätzliche Therapie zur Kombination von Levodopa/DOPA-Decarboxylase-Hemmer bei Parkinson-Krankheit mit motorischen Fluktuationen (siehe Notizen Nr. 6/2016)
- Sofosbuvir/Velpatasvir (Epclusa, Gilead) bei chronischer Hepatitis-C-Infektion (siehe Notizen Nr. 7-8/2016)
Bedingte Zulassungsempfehlung für genetisch verändertes T-Zell-Präparat eines Stammzelldonors (Zalmoxis, MolMed): Das neuartige Arzneimittel (Advanced Therapy Medicinal Product, ATMP) soll als Zusatztherapie eingesetzt werden im Rahmen einer haploidenten Stammzelltransplantation bei erwachsenen Patienten mit bestimmten Formen von Blutkrebs. Bei einer haploidenten Stammzelltransplantation erhält der Patient hämatopoetische Stammzellen von einem nur teilweise passenden Donor. Diese Stammzellen sind leichter zu finden als perfekt passende, es besteht jedoch ein erhöhtes Risiko für eine Graft-versus-Host-Reaktion.
Durch die genetische Modifikation der Stammzellen soll das Risiko für eine Abstoßungsreaktion wiederum verringert werden, indem ein sogenanntes Suizid-Gen (HSV-TK) eingebaut wird. Bei Entwicklung einer Graft-versus-Host-Reaktion können die T-Zellen durch die Gabe von Ganciclovir zerstört werden.
„Bedingte Zulassung“ bedeutet, dass der Hersteller Daten aus einer noch laufenden Phase-III-Studie nachliefern muss. Bis die vollständigen Daten vorliegen, muss die bedingte Zulassung jährlich erneuert werden.
Mitteilung der EMA vom 24.6.2016
Zulassungsempfehlung für Reslizumab (Cinqaero, Teva): Der gegen Interleukin 5 gerichtete monoklonale Antikörper soll zugelassen werden als Zusatztherapie bei erwachsenen Patienten mit schwerem eosinophilen Asthma bronchiale, das trotz Anwendung hoch dosierter inhalierbarer Glucocorticoide und eines anderen Arzneimittels zur Erhaltungstherapie nicht ausreichend kontrolliert wird.
Reslizumab bindet spezifisch an Interleukin 5, das eine Schlüsselrolle bei der Differenzierung und Aktivierung von Eosinophilen spielt. Dadurch werden Aktivität und Lebenszeit der Eosinophilen reduziert. Auf diese Weise sollen die Exazerbationsrate verringert und die Lungenfunktion und die Lebensqualität der Patienten verbessert werden.
Mitteilung der EMA vom 24.6.2016
Zulassungsempfehlung für Cabozantinib (Cabometyx, Ipsen Pharma): Der orale Tyrosinkinasehemmer soll als Monotherapie bei erwachsenen Patienten mit nicht operablem lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Nierenzellkarzinom eingesetzt werden, die bereits mit einem VEGF-Hemmer vorbehandelt sind. Cabozantinib ist seit Ende 2013 bereits als Orphan-Drug zur Therapie des medullären Schilddrüsenkarzinoms zugelassen. Die Zulassungsempfehlung wurde nach Durchlaufen der sogenannten „accelerated assessment procedure“ ausgesprochen, die Indikationen vorbehalten ist, für die es bisher keine Therapie gab.
Mitteilung der EMA vom 22.7.2016
Zulassungsempfehlung für Eluxadolin (Truberzi, Aptalis Pharma): Der lokal und lang wirksame gemischte Opioid-Agonist/Antagonist soll als orale Therapie für erwachsene Patienten mit Reizdarmsyndrom und Durchfall zugelassen werden. Die Substanz wirkt als Agonist an My-Opioid-Rezeptoren und als Antagonist an Delta-Opioid-Rezeptoren.
Mitteilung der EMA vom 22.7.2016
Zulassungsempfehlung für Glycopyrroniumbromid (Sialanar, Proveca): Das Parasympatholytikum soll als orale Lösung zur Behandlung von schwerer persistierender Sialorrhö bei Kindern ab einem Alter von 3 Jahren mit chronischen neurologischen Erkrankungen zugelassen werden. Im April dieses Jahres hatte die EMA zunächst ein negatives Votum erteilt, allerdings galt der Antrag auch für weniger schwere Fälle. Nach erneuter Prüfung soll der Muscarinrezeptor-Antagonist nun bei schwerer Sialorrhö zugelassen werden.
Mitteilung der EMA vom 22.7.2016
Zulassungsempfehlung für pegyliertes liposomales Irinotecan (Onivyde, Baxalta): Der Topoisomerase-I-Hemmer wurde als Orphan-Drug zur Behandlung von Patienten mit metastasiertem Adenokarzinom des Pankreas in Kombination mit Fluorouracil und Leucovorin zur Zulassung empfohlen. Die Erkrankung muss nach einer Gemcitabin-basierten Therapie bereits fortgeschritten sein.
Mitteilung der EMA vom 22.7.2016
Zulassungsempfehlung für Lenvatinib (Kisplyx, Eisai): Der orale Tyrosinkinasehemmer soll in Kombination mit Everolimus angewendet werden zur Therapie des nicht operablen lokal fortgeschrittenen oder metastasierten Nierenzellkarzinoms bei erwachsenen Patienten, die bereits mit einem VEGF-Hemmer vorbehandelt sind. Lenvatinib ist in Europa bereits als Orphan-Drug zur Therapie des Schilddrüsenkarzinoms zugelassen. Es hat ebenfalls die „accelerated assessment procedure“ durchlaufen.
Mitteilung der EMA vom 22.7.2016
Zulassungserweiterung für Canakinumab (Ilaris, Novartis) empfohlen: Zukünftig ist das Immuntherapeutikum neben der systemischen juvenilen idiopathischen Arthritis auch bei aktivem Still-Syndrom einschließlich adultem Morbus Still zugelassen. Außerdem ist der Antikörper bereits zugelassen bei Cryopyrin-assoziierten Syndromen und Gicht-Arthritis.
Mitteilung der EMA vom 24.6.2016
Zulassungserweiterung für HPV-Impfstoff (Cervarix, GlaxoSmithKline) empfohlen: Der gegen das humane Papilloma-Virus Typ 16 und 18 gerichtete Impfstoff soll zukünftig auch zur Prophylaxe prämaligner Läsionen im Analbereich eingesetzt werden, bisher galt die Zulassung für die Prophylaxe im Genitalbereich.
Mitteilung der EMA vom 24.6.2016
Zulassungserweiterung für Insulin degludec/Insulin aspart (Ryzodeg, NovoNordisk) empfohlen: Das Insulin-Präparat soll nun auch bei Jugendlichen und Kindern ab zwei Jahren zugelassen werden. Bisher war die Anwendung auf Erwachsene beschränkt.
Mitteilung der EMA vom 24.6.2016
Zulassungserweiterung für Nepafenac 3 mg/ml (Nevanac, Alcon Laboratories) empfohlen: Die Augentropfen mit dem nichtsteroidalen Antiphlogistikum sind indiziert zur Prophylaxe und Behandlung postoperativer Schmerzen und Entzündungen im Zusammenhang mit einer Katarakt-Operation. Zudem soll sich die Zulassung nun auch auf Verminderung des Risikos postoperativer Makulaödeme in Zusammenhang mit einer Katarakt-Operation bei Diabetikern erstrecken (In der Dosierung 1 mg/ml ist Nepafenac dafür bereits zugelassen).
Mitteilung der EMA vom 24.6.2016
Zulassungserweiterung für Pembrolizumab (Keytruda, MSD) empfohlen: Der PD-1-Hemmer soll zukünftig auch bei lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem nicht kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) angewendet werden bei erwachsenen Patienten, deren Tumor PD-L1 exprimiert und die bereits eine Chemotherapie erhalten haben. Bei Patienten, die nachgewiesene Mutationen von EGFR (Epidermal Growth Factor Receptor) oder ALK (anaplastische Lymphomkinase) aufweisen, sollte zuvor bereits eine Therapie durchgeführt worden sein, die sich gegen diese Mutationen richtet.
Bisher war Pembrolizumab nur bei fortgeschrittenem Melanom zugelassen.
Mitteilung der EMA vom 24.6.2016
Zulassungserweiterung für Tocilizumab (RoActemra, Roche) empfohlen: Der Interleukin-Inhibitor soll in Kombination mit Methotrexat zugelassen werden bei erwachsenen Patienten mit schwerer aktiver progressiver rheumatoider Arthritis, auch wenn diese zuvor noch kein Methotrexat bekommen haben. Bisher galt eine Vorbehandlung mit Methotrexat oder anderen DMARD auch bei schweren Formen als Voraussetzung.
Mitteilung der EMA vom 24.6.2016
Zulassungserweiterung für Vorapaxar (Zontivity, MSD) empfohlen: Der Thrombozytenaggregationshemmer soll zukünftig zur Reduktion thrombotischer Ereignisse auch bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit in Kombination mit ASS und ggf. Clopidogrel angewendet werden. Bisher galt die Indikation für die Anwendung zur Sekundärprophylaxe nach Herzinfarkt.
Mitteilung der EMA vom 24.6.2016
Zulassungserweiterung für Abatacept (Orencia, Bristol-Myers Squibb): Das selektive Immunsuppressivum soll nun in Kombination mit Methotrexat zur Behandlung von Patienten mit hoch aktiver und progressiver rheumatoider Arthritis eingesetzt werden können, die nicht mit Methotrexat vorbehandelt wurden. Bisher wurde die Vorbehandlung mit Methotrexat vorausgesetzt.
Mitteilung der EMA vom 22.7.2016
Zulassungserweiterung für 5-Aminolävulinsäure (Ameluz, Biofrontera): Der Sensibilisator für eine photodynamische Therapie soll bei leichter bis mäßig schwerer aktinischer Keratose und bei flächigen karzinogenen Veränderungen eingesetzt werden können. Bisher war die Anwendung auf Keratosen im Gesicht und auf der Kopfhaut beschränkt.
Mitteilung der EMA vom 22.7.2016
Zulassungserweiterung für Crizotinib (Xalkori, Pfizer): Der Tyrosinkinasehemmer soll künftig für die Behandlung von Erwachsenen mit ROS1-positivem fortgeschrittenem nichtkleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) eingesetzt werden können.
Mitteilung der EMA vom 22.7.2016
Zulassungserweiterung für Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil (Truvada, Gilead): Das kombinierte Virustatikum, das bereits 2005 in der EU zur Therapie der HIV-Infektion zugelassen wurde, soll nun als erstes Präparat in der EU zur HIV-Präexpositionsprophylaxe eingesetzt werden können. Bei Personen, die ein hohes Risiko für eine sexuelle Ansteckung haben, aber nicht infiziert sind, soll so das Risiko einer Ansteckung verringert werden. Die Anwendung versteht sich zusätzlich zum Gebrauch von Kondomen.
Mitteilung der EMA vom 22.7.2016
Zulassungserweiterung für Ibrutinib (Imbruvica, Janssen-Cilag): Der Tyrosinkinasehemmer soll zukünftig als Monotherapie bei Patienten mit rezidivierter oder refraktärer chronischer lymphatischer Leukämie (r/r CLL) oder als Monotherapie und in Kombination mit Bendamustin und Rituximab bei CLL-Patienten mit einer Vortherapie oder als Monotherapie bei Waldenström-Patienten eingesetzt werden können.
Mitteilung der EMA vom 22.7.2016
Nutzen-Risiko-Bewertung für Idelalisib (Zydelig, Gilead): Nach einem Review der Daten zu Idelalisib kommt das Pharmacovigilance Risk Assessment Committee (PRAC) zum Ergebnis, dass der Nutzen der Substanz bei der Behandlung der chronischer lymphatischen Leukämie (CLL) und des follikulären Lymphoms die Risiken überwiegt. Das PRAC bestätigte allerdings ein erhöhtes Risiko für schwerwiegende Infektionen unter der Therapie, einschließlich einer Pneumocystis-jirovecii-Pneumonie und empfiehlt aktualisierte Handlungsanweisungen.
Laut Meldung vom CHMP am 21. Juli wird die Indikation angepasst: Zukünftig können Patienten mit Idelalisib behandelt werden, wenn sie entweder eine Vortherapie erhalten haben oder eine 17p-Depletion oder eine TP53-Mutation aufweisen und für eine andere Therapie nicht infrage kommen.
Mitteilung der EMA vom 8. und 22.7.2016
Sicherheitshinweis zu Posaconazol (Noxafil, MSD) – Austausch von Saft und Tabletten: Die Tabletten sind in einer Dosierung von 100 mg/Tablette und die orale Suspension in einer Dosierung von 40 mg/ml verfügbar. Die empfohlene Dosierung für die beiden oralen Darreichungsformen ist jedoch unterschiedlich. Für die Tabletten wird eine einmal tägliche Dosis von 300 mg nach einer Initialdosis von zweimal 300 mg an Tag 1 empfohlen, für die orale Suspension wird eine Dosierung von 200 mg drei- bis viermal täglich (=600 bis 800 mg/Tag) empfohlen. Bei einem einfachen Austausch der oralen Darreichungsformen ohne Berücksichtigung der unterschiedlichen Dosierung kann es zu einer Über- oder Unterdosierung kommen. Deshalb müssen die Darreichungsform und die Dosierung auf der Verordnung angegeben sein und der Apotheker muss sicherstellen, dass die korrekte orale Form und Dosierung abgegeben wird. Die Fachinformation wird mit einem entsprechenden Warnhinweis versehen.
Mitteilung der EMA vom 24.6.2016
Sicherheitshinweis zu Riociguat (Adempas, Bayer): Das Antihypertonikum soll nicht bei Patienten mit einer symptomatischen pulmonalen Hypertonie bei idiopathischer interstitieller Pneumonie (PH-IIP) eingesetzt werden. Riociguat ist bei Patienten mit PH-IIP nicht zugelassen. Diese wird zukünftig als Kontraindikation in die Produktinformation aufgenommen. Die Empfehlung basiert auf den Ergebnissen der vorzeitig beendeten Phase-II-Studie RISE-IIP, in der Riociguat bei PH-IIP-Patienten untersucht wurde. Es zeigten sich eine erhöhte Sterblichkeit und schwere unerwünschte Wirkungen einschließlich Atemproblemen und Lungeninfektionen im Vergleich zu Placebo.
Mitteilung der EMA vom 24.6.2016
Wichtige Mitteilungen der FDA
Zulassung für Cholera-Impfstoff für Reisende (Vaxchora, PaxVax Bermuda): Der Impfstoff wurde zur Vorbeugung von Cholera verursacht durch Serogruppe O1, bei Erwachsenen im Alter von 18 bis 64 Jahren zugelassen. Vaxchora ist der einzige von der FDA zugelassene Impfstoff zur Prävention von Cholera.
Mitteilung der FDA vom 10.6.2016
Zulassung für Obeticholsäure (Ocaliva, Intercept Pharmaceuticals): Das Arzneimittel wurde beschleunigt zugelassen für die Behandlung von primärer biliärer Cholangitis (PBC) in Kombination mit Ursodeoxycholsäure (UDCA) bei Erwachsenen mit unzureichendem Ansprechen auf UDCA oder als Monotherapie bei Erwachsenen, die UDCA nicht vertragen.
Mitteilung der FDA vom 31.5.2016
Zulassung für Sofosbuvir/Velpatasvir (Epclusa, Gilead Sciences): Die orale fixe Virustatika-Kombination wurde zugelassen zur Therapie erwachsener Patienten mit chronischer Hepatitis C mit oder ohne Leberzirrhose. Bei Patienten mit moderater oder schwerer Zirrhose ist die Kombination mit Ribavirin indiziert. Sofosbuvir ist als Monotherapie bereits seit Jahr 2013 zugelassen, Velpatasvir wurde nun in dieser Kombination neu zugelassen.
Mitteilung der FDA vom 28.6.2016
Zulassung für Lifitegrast (Xiidra, Shire): Die Tropflösung ist zur zweimal täglichen Anwendung zur Behandlung der Keratokonjunktivitis sicca, also bei trockenem Auge, bei erwachsenen Patienten zugelassen. Lifitegrast ist ein Integrin-Antagonist, der an das Leukozyten-Funktions-Antigen LFA bindet und so beteiligte Entzündungsprozesse hemmt.
Mitteilung der FDA vom 12.7.2016
Entlassung aus der Verschreibungspflicht für 0,1%iges Adapalen-Gel (Differin, Galderma): Das topische Retinoid ist in den USA zukünftig als OTC-Arzneimittel zur Behandlung der Akne vulgaris verfügbar. Bereits seit 1996 ist es als verschreibungspflichtiges Arzneimittel im Handel. Das Präparat kann ab einem Alter von 12 Jahren angewendet werden. Frauen, die schwanger sind, schwanger werden wollen oder stillen, sollten die Anwendung ärztlich abklären.
Mitteilung der FDA vom 8.7.2016
Wichtige Mitteilungen der AkdÄ und des BfArM
Rote-Hand-Brief zu Etonogestrel zur s.c. Anwendung (Implanon NXT, MSD) wegen möglichen Risiken und Komplikationen bei der Einlage, Lokalisation, Entfernung und Migration:
Das röntgendichte (d.h. für Röntgenstrahlen undurchlässige und damit im Röntgenbild sichtbare) Implantat zur hormonellen Kontrazeption wird mithilfe eines Applikators für einen Zeitraum von drei Jahren subkutan auf der Innenseite des Oberarms eingelegt. Der Hersteller informiert in einem Rote-Hand-Brief über die Ergebnisse einer kumulativen Recherche in der globalen Sicherheitsdatenbank (August 1998 bis April 2015). Es wurden Berichte über Implantate (röntgendicht und nicht röntgendicht) identifiziert, die in Gefäßen, in der Lunge und im Brustkorb lokalisiert wurden. Die ermittelte Inzidenz von Fällen einer Implantatmigration lag bei 1,3 pro eine Million verkaufter röntgendichter Implantate mit Etonogestrel.
Die Fach- und Gebrauchsinformation wurden um wichtige Informationen zur Einlage, Lokalisation, Entfernung und Migration ergänzt. Es wird dringend empfohlen, dass nur Ärzte das Implantat einlegen und entfernen, die ein Training zur Anwendung des Applikators und den Techniken der Einlage und der Entfernung des Implantats absolviert haben. Vor der Einlage oder Entfernung des Implantats ist gegebenenfalls um Supervision zu bitten.
AkdÄ Drug-Safety-Mail 22–2016 vom 27.6.2016
UAW-Meldung zu Loperamid wegen Risiko von schwerwiegenden kardialen Ereignissen nach hohen Dosen, unter anderem nach Fehlgebrauch oder Missbrauch:
Die FDA warnt aktuell vor schwerwiegenden kardialen Ereignissen/Herzrhythmusstörungen bei Einnahme von Loperamid in höheren Dosierungen als empfohlen, beispielsweise im Zusammenhang mit Fehlgebrauch oder Missbrauch. Das Risiko kann auch erhöht sein, wenn hohe Dosen von Loperamid gleichzeitig mit interagierenden Arzneimitteln (über das CYP-System oder p-Glycoprotein) eingenommen werden, beispielsweise Cimetidin, Clarithromycin, Erythromycin, Gemfibrozil, Itraconazol, Ketoconazol, Chinidin und Chinin (auch in Tonic-Wasser enthalten), Ranitidin und Ritonavir. Die Mehrzahl der berichteten kardialen Ereignisse trat bei Personen auf, die bewusst hohe Dosen von Loperamid eingenommen haben, entweder gegen Entzugssymptome eines Opioidmissbrauchs oder um ein Euphoriegefühl zu induzieren.
Bei anderweitig nicht erklärbaren kardialen Ereignissen wie QT-Verlängerung, Torsades de Pointes, anderen ventrikulären Arrhythmien, Synkopen oder Herzstillstand sollte die Einnahme von Loperamid als mögliche Ursache in Betracht gezogen werden. Patienten sollten auf eine korrekte Dosierung hingewiesen werden.
AkdÄ Drug-Safety-Mail 19–2016 vom 8.6.2016
Rote-Hand-Brief zu Thalidomid (Thalidomide Celgene) wegen neuen wichtigen Hinweisen zur Virus-Reaktivierung und pulmonaler Hypertonie:
Thalidomid ist in Kombination mit Melphalan und Prednison zugelassen für die Erstlinienbehandlung von Patienten mit unbehandeltem multiplem Myelom ab einem Alter von 65 Jahren bzw. Patienten, für die eine hochdosierte Chemotherapie nicht infrage kommt. Der Hersteller informiert in einem Rote-Hand-Brief über Fälle von Virus-Reaktivierung unter Behandlung mit Thalidomid, darunter schwerwiegende Fälle (z.B. disseminierter Herpes Zoster sowie Hepatitis-B-Virus[HBV]-Reaktivierung mit Fortschreiten bis zum akutem Leberversagen). Vor Behandlung mit Thalidomid ist der HBV-Status abzuklären. Bei positiv getesteten Patienten sollte ein Arzt mit Erfahrung in der Behandlung von Hepatitis B herangezogen werden. Zuvor infizierte Patienten müssen während der gesamten Behandlung engmaschig auf Anzeichen und Symptome einer Virus-Reaktivierung, einschließlich einer aktiven HBV-Infektion, überwacht werden.
Darüber hinaus wurden unter Thalidomid-Behandlung Fälle von pulmonaler Hypertonie mit teilweise tödlichem Ausgang berichtet. Patienten sollten daher vor und während einer Thalidomid-Therapie auf Anzeichen und Symptome einer kardiopulmonalen Erkrankung untersucht werden.
AkdÄ Drug-Safety-Mail 21–2016 vom 20.6.2016
UAW-Meldung zu Vismodegib (Erivedge, Roche) wegen Risiko für vorzeitigen Epiphysenschluss:
Vismodegib wird angewendet bei erwachsenen Patienten mit symptomatischem metastasiertem Basalzellkarzinom oder mit lokal fortgeschrittenem Basalzellkarzinom, bei denen eine Operation oder Strahlentherapie nicht geeignet ist. Es ist für die Anwendung bei Kindern und Jugendlichen nicht zugelassen.
Der Hersteller informiert über drei kürzlich berichtete Fälle von vorzeitigem Epiphysenschluss unter Vismodegib bei pädiatrischen Patienten mit Medulloblastom: zwei im Rahmen einer klinischen Studie und ein Fall bei Anwendung außerhalb des zugelassenen Indikationsbereiches. Postnatale Entwicklungsstörungen – einschließlich vorzeitigem Epiphysenschluss – wurden auch im Tierversuch unter Vismodegib beobachtet.
Ärzte und Prüfärzte müssen Patienten, bei denen die Skelettreife noch nicht abgeschlossen ist, und deren gesetzliche Vertreter über das Risiko eines vorzeitigen Epiphysenschlusses bei Anwendung von Vismodegib informieren.
AkdÄ Drug-Safety-Mail 20–2016 vom 9.6.2016
Rote-Hand-Brief zu Etoricoxib (Arcoxia, Grünenthal) wegen geänderter Dosierungsempfehlung für Patienten mit rheumatoider Arthritis und Spondylitis ankylosans:
Der selektive COX-2-Hemmer ist bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 16 Jahren zugelassen zur Behandlung von Symptomen bei Reizzuständen degenerativer und entzündlicher Gelenkerkrankungen (Arthrose und rheumatoide Arthritis), Spondylitis ankylosans (Morbus Bechterew) sowie von Schmerzen und Entzündungszeichen bei akuter Gichtarthritis. Es wird darüber hinaus zur Kurzzeitbehandlung mäßig starker Schmerzen nach Zahnoperationen angewendet.
Bei rheumatoider Arthritis und Spondylitis ankylosans gelten aufgrund neuer Studienergebnisse folgende neue Empfehlungen: Die aktuell empfohlene Dosis in diesen Indikationen beträgt 60 mg einmal täglich. Bei manchen Patienten mit unzureichender Linderung der Symptome kann eine höhere Dosis von 90 mg einmal täglich die Wirksamkeit verbessern. Sobald sich der Patient klinisch stabilisiert hat, kann eine Dosisreduzierung auf 60 mg einmal täglich angezeigt sein. Bei Ausbleiben einer Steigerung des therapeutischen Nutzens sollten andere Behandlungsoptionen erwogen werden.
Zusammenfassend zeigen die Studien, dass bereits die 60-mg-Dosis bei Patienten mit rheumatoider Arthritis und Spondylitis ankylosans wirksam ist, dass jedoch bei einigen Patienten die 90-mg-Dosis wirksamer ist. Es lässt sich jedoch nicht vorhersagen, welche Patienten von einer höheren Dosierung profitieren werden. Fach- und Gebrauchsinformation wurden überarbeitet.
AkdÄ Drug-Safety-Mail 25–2016 vom 19.7.2016
Warnhinweis für Fluorchinolone (oral, injizierbar) aufgrund schwerwiegender Nebenwirkungen (Warnhinweis der FDA). In Deutschland verfügbar sind Ciprofloxacin, Levofloxacin, Moxifloxacin, Norfloxacin und Ofloxacin.
Die FDA hat die Warnhinweise für systemisch verabreichte Fluorchinolone aktualisiert, da diese zu schwerwiegenden Nebenwirkungen mit potenziell bleibenden Schäden führen können, unter anderem am Bewegungsapparat sowie am peripheren und zentralen Nervensystem. Hierzu zählen Sehnenentzündung und -ruptur, periphere Neuropathie, Psychose, Depression, Halluzinationen, Suizidgedanken und Verwirrtheit. Weitere potenzielle Nebenwirkungen von Fluorchinolonen sind unter anderem Exazerbation einer Myasthenia gravis, QT-Zeit-Verlängerung, anaphylaktische Reaktionen, Störungen des Blutzuckerspiegels und Clostridium-difficile-assoziierte Diarrhö. Es ist auch möglich, dass mehrere Nebenwirkungen gleichzeitig bei einem Patienten auftreten.
Nach Empfehlung der FDA sollen Ärzte Fluorchinolone bei Patienten mit akuter bakterieller Sinusitis, akuter bakterieller Exazerbation einer chronischen Bronchitis oder unkomplizierten Harnwegsinfektionen nur dann verschreiben, wenn keine anderen Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Nach Auffassung der FDA überwiegt in diesen Indikationen das Risiko schwerer Nebenwirkungen den Nutzen von Fluorchinolonen. Für einige schwere Infektionen durch Fluorchinolon-sensible Bakterien, wie Pneumonien oder intraabdominelle Infektionen, wird das Nutzen-Risiko-Verhältnis aber weiterhin positiv eingeschätzt. Die Behandlung mit Fluorchinolonen ist sofort abzubrechen, wenn erste Anzeichen oder Symptome einer schwerwiegenden Nebenwirkung auftreten. Die Behandlung sollte dann mit einem Antibiotikum aus einer anderen Gruppe fortgeführt werden. Patienten, die bereits eine schwerwiegende Nebenwirkung unter Fluorchinolonen erlitten haben, sollten nicht mehr damit behandelt werden.
AkdÄ Drug-Safety-Mail 26–2016 vom 27.7.2016
Mitteilungen zur Nutzenbewertung des IQWiG
Osimertinib (Tagrisso, AstraZeneca) bei NSCLC: Zusatznutzen nicht belegt.
Osimertinib ist seit Februar 2016 zur Behandlung erwachsener Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem NSCLC und einer T790M-Mutation des EGF-Rezeptors zugelassen.
Bei der Prüfung, ob ein Zusatznutzen besteht, war je nach Vorbehandlung und Mutationsstatus der Patienten zwischen mehreren Fragestellungen und entsprechenden zweckmäßigen Vergleichstherapien zu unterscheiden. Ein Zusatznutzen ist jedoch für keine der Fragestellungen belegt, da der Hersteller keine für eine frühe Nutzenbewertung geeigneten und aussagekräftigen Studiendaten vorgelegt hat. Die Effekte in den vorgelegten historischen Vergleichen sind zu klein, um daraus Aussagen über einen Zusatznutzen abzuleiten.
Mitteilung des IQWiG vom 15.6.2016
Sacubitril/Valsartan (Entresto, Novartis Pharma): Effektmodifikation – mit Diabetes Hinweis auf geringen, ohne Diabetes Hinweis auf beträchtlichen Zusatznutzen. In seiner frühen Nutzenbewertung hatte das IQWiG einen Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie Enalapril abgeleitet (siehe Notizen Nr. 5/2016): Die positiven Effekte im Hinblick auf Sterblichkeit, Klinikaufenthalte und Lebensqualität überwogen den negativen Effekt bei den nicht schweren Nebenwirkungen deutlich.
Im anschließenden Stellungnahmeverfahren reichte der Hersteller Sensitivitätsanalysen und Daten nach, und es wurde auf eine mögliche Effektmodifikation durch das Subgruppenmerkmal Diabetes mellitus hingewiesen. In einem Addendum ist das IQWiG dem nachgegangen und zu dem Schluss gekommen, dass es für Diabetiker einen Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen gibt. Für Betroffene ohne Diabetes mellitus bleibt es dagegen bei einem Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen der Wirkstoffkombination.
Mitteilung des IQWiG vom 16.6.2016
Idelalisib (Zydelig, Gilead Sciences) in der Zweitlinientherapie bei CLL: Zusatznutzen erneut nicht belegt.
Bereits 2014 bewertete das IQWiG den Zusatznutzen als nicht belegt, da der Hersteller keine geeigneten Daten vorgelegt hatte. Wegen der Befristung des G-BA-Beschlusses legt das IQWiG nun eine erneute Bewertung vor, die unter veränderten Bedingungen erfolgte: Nach Berichten über schwere Komplikationen und Todesfälle, meist wegen Infektionen des Respirationstrakts, hat die EMA im März 2016 das Anwendungsgebiet eingeschränkt. Mit Idelalisib darf keine neue Erstlinientherapie mehr begonnen werden. Als Zweitlinientherapeutikum ist der Wirkstoff weiterhin zugelassen, ebenso zur Fortsetzung einer bereits begonnenen Erstlinientherapie. Auch in der neuen Bewertung kommt das Institut zu dem Schluss: Ein Zusatznutzen von Idelalisib gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie ist nicht belegt.
Mitteilung des IQWiG vom 1.7.2016
Necitumumab (Portrazza, Lilly) bei NSCLC: Hinweis auf geringen Zusatznutzen bei Patienten mit Metastasen.
Der monoklonale Antikörper Necitumumab ist seit Februar 2016 zugelassen zur Behandlung von Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem, den epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptor (EGFR) exprimierendem NSCLC, die bislang keine Chemotherapie für dieses Stadium ihrer Erkrankung erhalten haben. Der Wirkstoff wird mit Gemcitabin und Cisplatin kombiniert. Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde Cisplatin in Kombination mit einem Drittgenerationszytostatikum bestimmt.
Beim Endpunkt Gesamtüberleben gibt es einen Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen der Kombinationstherapie mit Necitumumab gegenüber der Vergleichstherapie. Beim Morbiditätsendpunkt Symptomatik wird der Effekt von der Ethnie beeinflusst. Für die im Versorgungsbereich maßgebliche Ethnie (Kaukasier) gibt es keinen Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen. In der Endpunktkategorie Nebenwirkungen geht die neue Therapie mit Nachteilen unterschiedlichen Ausmaßes einher, die zum Teil nur für Subgruppen gelten. In der Gesamtschau heben diese negativen Effekte den Vorteil beim Gesamtüberleben nicht auf, sie führen aber zu einer Herabstufung des Ausmaßes. Somit verbleibt für Patienten mit metastasiertem NSCLC ein Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen von Necitumumab. Inwieweit diese Aussagen auf Patienten mit lokal fortgeschrittenem, noch nicht metastasiertem NSCLC übertragbar sind, bleibt offen.
Mitteilung des IQWiG vom 1.7.2016
Ticagrelor (Brilique, AstraZeneca) zur Prävention nach Myokardinfarkt: Hinweis auf geringen Zusatznutzen.
Den Zusatznutzen von Ticagrelor für Patienten mit einem akuten Koronarsyndrom hat das IQWiG bereits 2011 bestätigt. Damals zeigte sich, dass der Wirkstoff Betroffenen mit einem leichteren Herzinfarkt ohne typische EKG-Veränderungen oder mit einer instabilen Angina pectoris einen beträchtlichen Zusatznutzen bietet. Für schwerere Herzinfarkte fehlten entsprechende Belege.
Nun wurde die Zulassung erweitert: Ticagrelor darf gemeinsam mit niedrig dosierter Acetylsalicylsäure (ASS) auch bei bestimmten Patienten eingesetzt werden, deren Myokardinfarkt mindestens ein Jahr zurückliegt, und zwar zur Prävention arteriothrombotischer Ereignisse nach einer einjährigen Anfangstherapie. Das IQWiG bestätigt einen Hinweis auf einen Zusatznutzen mit dem Ausmaß „gering“ für dieses Anwendungsgebiet gegenüber einer alleinigen ASS-Gabe.
Mitteilung des IQWiG vom 1.7.2016
G-BA Entscheidungen zum Zusatznutzen
Bewertung ggü. zweckmäßiger Vergleichstherapie: Blinatumomab (Blincyto, Amgen) wird angewendet zur Behandlung von Erwachsenen mit Philadelphia-Chromosom-negativer, rezidivierter oder refraktärer akuter lymphatischer B-Vorläufer-Leukämie (ALL).
- Zusatznutzen ist nicht quantifizierbar
G-BA-Beschluss vom 2.6.2016
Bewertung ggü. zweckmäßiger Vergleichstherapie: Carfilzomib (Kyprolis, Amgen) ist in Kombination mit Lenalidomid und Dexamethason angezeigt zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit multiplem Myelom, die mindestens eine vorangegangene Therapie erhalten haben.
- Zusatznutzen ist nicht quantifizierbar
G-BA-Beschluss vom 2.6.2016
Bewertung ggü. zweckmäßiger Vergleichstherapie: Cobimetinib (Cotellic, Roche) wird in Kombination mit Vemurafenib angewendet zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit nicht resezierbarem oder metastasiertem Melanom mit einer BRAF-V600-Mutation.
- Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen (siehe Notizen Nr. 5/2016).
G-BA-Beschluss vom 2.6.2016
Bewertung ggü. zweckmäßiger Vergleichstherapie: Lumacaftor/Ivacaftor (Orkambi, Vertex Pharmaceuticals) ist angezeigt zur Behandlung der zystischen Fibrose bei Patienten ab 12 Jahren, die homozygot für die F508del-Mutation im CFTR-Gen sind.
- Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen
G-BA-Beschluss vom 2.6.2016
Bewertung ggü. zweckmäßiger Vergleichstherapie: Efmoroctocog alfa (Elocta, Swedish Orphan) ist angezeigt zur Behandlung und Prophylaxe von Blutungen bei Patienten mit Hämophilie A (angeborener Faktor VIII-Mangel).
- Ein Zusatznutzen ist nicht belegt (siehe Notizen Nr. 5/2016).
G-BA-Beschluss vom 16.6.2016
Bewertung ggü. zweckmäßiger Vergleichstherapie: Elvitegravir/Cobicistat/Emtricitabin/Tenofoviralafenamid (Genvoya, Gilead Sciences) wird zur Behandlung von Infektionen mit humanem Immundefizienzvirus 1 (HIV-1) eingesetzt. Die HI-Viren dürfen keine mit Resistenzen gegen die Klasse der Integrase-Inhibitoren, Emtricitabin oder Tenofovir verbundenen Mutationen aufweisen. Die zweckmäßige Vergleichstherapie war abhängig von der Patientengruppe:
- nicht antiretroviral vorbehandelte (therapienaive) Erwachsene
- Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
- nicht antiretroviral vorbehandelte (therapienaive) Jugendliche ab 12 Jahren
- Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
- antiretroviral vorbehandelte (therapieerfahrene) Erwachsene
- Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
(siehe Notizen Nr. 5/2016)
G-BA-Beschluss vom 16.6.2016
Bewertung ggü. zweckmäßiger Vergleichstherapie: Sacubitril/Valsartan (Entresto, Novartis Pharma) wird bei erwachsenen Patienten zur Behandlung einer symptomatischen, chronischen Herzinsuffizienz mit reduzierter Ejektionsfraktion angewendet bei
- Patienten ohne Diabetes mellitus:
- Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen.
- Patienten mit Diabetes mellitus:
- Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen
(siehe Meldungen des IQWiG)
G-BA-Beschluss vom 16.6.2016
Bewertung ggü. zweckmäßiger Vergleichstherapie: Ibrutinib (Imbruvica, Janssen-Cilag) ist bei erwachsenen Patienten zur Behandlung der CLL, dem rezidivierten oder refraktären Mantelzell-Lymphom (MCL) und von Morbus Waldenström indiziert:
- Patienten mit r/r CLL, für die eine Chemotherapie angezeigt ist:
- Ein Zusatznutzen ist nicht belegt
- Patienten mit r/r CLL, für die eine Chemotherapie nicht angezeigt ist:
- Anhaltspunkt für einen nichtquantifizierbaren Zusatznutzen
- Erstlinientherapie der CLL bei Vorliegen einer 17p-Deletion oder einer TP53-Mutation bei Patienten, die für eine Chemoimmuntherapie ungeeignet sind:
- Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen
- Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem MCL, für die Temsirolimus die patientenindividuell geeignete Therapieoption darstellt:
- Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen
- Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem MCL, für die Temsirolimus nicht die patientenindividuell geeignete Therapieoption darstellt:
- Ein Zusatznutzen ist nicht belegt
- Patienten mit Morbus Waldenström, die mindestens eine vorangehende Therapie erhalten haben, oder zur Erstlinientherapie bei Patienten, die für eine Chemo-Immuntherapie nicht geeignet sind:
- Ein Zusatznutzen ist nicht belegt
(siehe Notizen Nr. 6/2016)
G-BA-Beschluss vom 21.7.2016
Bewertung ggü. zweckmäßiger Vergleichstherapie: Mepolizumab (Nucala, GSK) ist angezeigt als Zusatzbehandlung bei schwerem refraktärem eosinophilem Asthma bei erwachsenen Patienten.
- Patienten mit schwerem refraktärem eosinophilem Asthma, die nicht oder nur im Rahmen von akuten Exazerbationen mit oralen Glucocorticoiden behandelt werden:
- Ein Zusatznutzen ist nicht belegt
- Patienten mit schwerem refraktärem eosinophilem Asthma, die auch über die Behandlung akuter Exazerbationen hinaus regelmäßig mit oralen Glucocorticoiden behandelt werden:
- Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen
(siehe Notizen Nr. 6/2016)
G-BA-Beschluss vom 21.7.2016
Bewertung ggü. zweckmäßiger Vergleichstherapie: Umeclidinium (Incruse, GSK) ist für die bronchialerweiternde Erhaltungstherapie zur Symptomlinderung bei chronisch-obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) angezeigt.
- Bei erwachsenen Patienten mit COPD ab einem mittleren Schweregrad (50%≤FEV1<80% Soll): Diese Population enthält Patienten mit COPD-Schweregrad II (keine Einschränkung hinsichtlich der Anzahl an Exazerbationen) und Patienten mit COPD-Schweregraden ≥III mit weniger als zwei Exazerbationen pro Jahr:
- Ein Zusatznutzen ist nicht belegt
- Bei erwachsenen Patienten mit darüberhinausgehenden Schweregraden (30%≤FEV1<50% Soll bzw. FEV1<30% Soll oder respiratorische Insuffizienz) mit zwei oder mehr Exazerbationen pro Jahr:
- Ein Zusatznutzen ist nicht belegt
In dieser Rubrik werden wichtige aktuelle Meldungen nationaler und internationaler Arzneimittelbehörden zusammengefasst, die bis Redaktionsschluss vorliegen. Berücksichtigt werden Meldungen folgender Institutionen:
Die European Medicines Agency (EMA) ist für die zentrale Zulassung und Risikobewertung von Arzneimitteln in Europa zuständig. Die vorbereitende wissenschaftliche Evaluation erfolgt für Humanarzneimittel durch das CHMP (Committee for Medicinal Products for Human Use), bei Arzneimitteln für seltene Erkrankungen durch das COMP (Committee for Orphan Medicinal Products). Das PRAC (Pharmacovigilance Risk Assessment Committee) ist für die Risikobewertung von Arzneimitteln, die in mehr als einem Mitgliedsstaat zugelassen sind, zuständig.
FDA www.fda.gov
Die US Food & Drug Administration (FDA) ist die US-amerikanische Arzneimittelzulassungsbehörde.
BfArM www.bfarm.de
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und u.a. zuständig für Zulassung und Pharmakovigilanz in Deutschland.
AkdÄ www.akdae.de
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) bietet unter anderem unabhängige aktuelle neue Risikoinformationen zu Arzneimitteln (z.B. Risikobekanntgaben, Rote-Hand-Briefe).
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) erstellt Gutachten, auf deren Basis der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Zusatznutzen eines Arzneimittels gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) überprüft.
Arzneimitteltherapie 2016; 34(09)