Verunreinigung von Valsartan-haltigen Arzneimitteln mit potenziell krebserzeugender Substanz


Fragen und Antworten

Thomas Meinertz und Claudia Eberhard-Metzger, Frankfurt a. M.

Etwa 40 % der Valsartan-haltigen Arzneimittel waren mit dem potenziell kanzerogenen Stoff N-Nitrosodimethylamin (NDMA) verunreinigt. Diese Arzneimittel sind heute nicht mehr verfügbar. Für andere Sartane erfolgt derzeit eine Überprüfung auf diese Verunreinigung.
Die NDMA-Verunreinigung entging den routinemäßigen Kontrollen. Entstanden war sie infolge eines durch den chinesischen Hersteller „Zhejiang Huahai Pharmaceutical“ geänderten Synthesewegs von Valsartan. Retrospektiv hätte man das Auftreten der Verunreinigung bei Kenntnis des neuen Synthesewegs vorhersagen können. Mit entsprechenden Analyseverfahren wäre die Verunreinigung nachweisbar gewesen (Gaschromatographie/Massenspektrometrie). Auf europäischer und auf nationaler Ebene hat man trotz Kenntnis des neuen Synthesewegs weder Verdacht geschöpft noch mit geeigneten Verfahren nach dem Auftreten der Verunreinigung gesucht.
Die NDMA-Mengen in den verunreinigten Chargen lagen in einer Größenordnung von 3,7 bis 22 Mikrogramm pro Tablette. Im Zigarettenrauch (20 Zigaretten pro Tag) findet sich NDMA in ähnlicher Größenordnung. Das kanzerogene Risiko Valsartan-haltiger Arzneimittel wird trotz langjähriger Einnahme derzeit von den nationalen und internationalen Behörden als gering eingeschätzt.
Wahrscheinlich viel bedeutsamer als das kanzerogene Risiko für den Einzelpatienten ist der psychologische Schaden, der durch diese Verunreinigung ausgelöst wurde. Das ohnehin nicht sehr große Vertrauen in die pharmazeutische Industrie und die entsprechenden Arzneimittelkontrollbehörden hat durch diese Affäre einen Tiefschlag erlitten. Dies wird sich auf die Bereitschaft der Patienten, Arzneimittel nach ärztlicher Verordnung einzunehmen, negativ auswirken. Die Konsequenz aus dieser Affäre muss sein, dass insbesondere die im Ausland hergestellten Arzneimittel dringlich einer kritischen Qualitätskontrolle durch die nationalen und europäischen Behörden unterzogen werden.
Arzneimitteltherapie 2018;36:432–5.

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