G-BA Zusatznutzen


Entscheidungen in der Onkologie

Bernhard Wörmann, Berlin

Neue Arzneimittel in der Onkologie machen mehr als ein Drittel aller Verfahren in der frühen Nutzenbewertung beim Gemeinsamen Bundesausschuss aus. Der Ablauf der frühen Nutzenbewertung ist effizient und wird regelhaft innerhalb von einem Jahr nach Markteinführung abgeschlossen. Die Bewertung erfolgt entweder für die gesamte Zulassungsindikation oder nach Subgruppen, die der G-BA vor Beginn des Verfahrens festlegt. Bis Ende 2018 wurde die frühe Nutzenbewertung von 139 Verfahren mit 238 bewerteten Subgruppen abgeschlossen. Etwa die Hälfte der Subgruppen in der Onkologie erhielt die Festlegung Zusatznutzen nicht belegt (48,5 %), gefolgt von beträchtlicher Zusatznutzen (19,2 %), nicht quantifizierbarer Zusatznutzen (17,6 %) und geringer Zusatznutzen (12,2 %). Die Bewertungen in der Onkologie sind besser als in anderen Fachgebieten. Marktrücknahmen aufgrund des AMNOG-Verfahrens sind in der Onkologie selten. Die Zahl von Verfahren zu Arzneimitteln für seltene Erkrankungen (Orphan-Drug-Status) ist in den letzten drei Jahren deutlich gestiegen. Das Verfahren der frühen Nutzenbewertung ist etabliert. Durch den Gesamtprozess wird eine höhere Transparenz der verfügbaren Daten zu neuen Arzneimitteln erreicht. Die spezifisch deutsche Bewertung von Subgruppen erschwert die Übersichtlichkeit.
Arzneimitteltherapie 2019;37:55–9.

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