Neue Pharmakovigilanz-Gesetzgebung in der EU*


J. Farzan, Langen

Mit dem ersten Teil des Pharma-Pakets hat die Europäische Union 2010 wichtige Neuregelungen zur Pharmakovigilanz bei Humanarzneimitteln verabschiedet. Die neuen Bestimmungen der Richtlinie 2001/83/EG finden nach Umsetzung in das Arzneimittelgesetz bis spätestens Juli 2012 in Deutschland Anwendung. Die Änderungen betreffen unter anderem einen erweiterten Nebenwirkungsbegriff, die Meldung auch nicht schwerwiegender Nebenwirkungen und die Neuregelung von nichtinterventionellen Unbedenklichkeitsstudien. Erreicht wird hierdurch eine Harmonisierung und Zentralisierung der Pharmakovigilanz und eine größere Transparenz des Systems.

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