Biologika und Januskinase-Inhibitoren


Dr. med. Magnus Diller, Bad Nauheim

[Foto: privat]

Die Geschichte der Entwicklung der Therapie von rheumatischen Erkrankungen kann uneingeschränkt als spannende Bettlektüre empfohlen werden. Vor 20 Jahren beruhte die Therapie von Autoimmunerkrankungen aus dem rheumatischen Formenkreis vor allem auf nichtsteroidalen Antirheumatika (NSAID), Glucocorticoiden, Methotrexat (MTX), Antimalaria-Medikamenten und – bei Versagen – auf leider oft ebenfalls nicht wirksamen Immunsuppressiva wie Azathioprin oder Ciclosporin. Seitdem vollzog sich ein rasanter Fortschritt in der Entwicklung neuer Therapieprinzipien. Die Erstzulassung der neuen Therapieprinzipien erfolgte meist für die rheumatoide Arthritis (RA) als Erkrankung mit der höchsten Prävalenz aus dem Formenkreis der entzündlich rheumatischen Erkrankungen. Beginnend mit der Zulassung von antikörperbasierten Therapien gegen das Zytokin Tumornekrosefaktor (TNF) alpha im Jahr 1998 in den USA folgten weitere gegen Interleukin(IL)-1 beta, B-Zellen, T-Zellen und IL-6 gerichtete Medikamente aus der Gruppe der Biologika. Sie revolutionierten die Behandlungsmöglichkeiten nach Versagen von konventionellen synthetischen Basistherapeutika (csDMARD; conventional synthetic disease modifying drugs) wie MTX.

Seit 2012, und damit fünf Jahre vor der Zulassung in der EU, wird in den USA der Januskinase-Inhibitor (JAKi) Tofacitinib ebenfalls erfolgreich zur Behandlung der RA eingesetzt. Mit Baricitinib wurde in der EU noch ein zweiter JAKi zugelassen. Viele dieser neu entwickelten Therapeutika können auch bei anderen Autoimmunerkrankungen erfolgreich eingesetzt werden. Die Neuromyelitis-optica-Spektrumerkrankungen (NMOSD) lassen sich beispielsweise erfolgreich – allerdings formal außerhalb der Zulassung – mit Rituximab, einem monoklonalen Antikörper gegen das von B-Zellen exprimierte Oberflächenmolekül CD20, behandeln. Oftmals vergehen einige Jahre von der Publikation erster positiver Studienergebnisse bis zur endgültigen Zulassung der Therapie. Die Behandlung seltener oder therapierefraktärer Autoimmunerkrankungen ist daher manchmal auch eine Gratwanderung außerhalb der arzneimittelrechtlich zugelassenen Indikationen.

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