Cannabis und Cannabinoide als Arzneimittel


Mario Wurglics, Frankfurt/Main, und Christian Ude, Darmstadt

Mit der im Jahr 2017 beschlossenen Gesetzesänderung haben sich die Einsatzmöglichkeiten für Cannabis und Cannabinoide in Deutschland erheblich erweitert. Neben den seit langem verfügbaren Reinstoffen Dronabinol und Cannabidiol sowie dem Fertigarzneimittel Sativex® sind nun auch Cannabis-Blüten und Zubereitungen (z. B. Extrakte) daraus verschreibungsfähig. Die Verschreibung ist dabei nicht an eine Indikation geknüpft. Daher gilt es vor der Verordnung zu prüfen, wie sich die wissenschaftliche Datenlage zu Cannabis und Cannabinoiden in der gewählten Indikation darstellt und die Frage nach dem geeigneten Cannabisprodukt für den individuellen Patienten beantwortet. Orale oder inhalative Applikationsformen unterschieden sich in der Zeit bis zum Wirkeintritt und der Wirkdauer. Besondere Beachtung verdient die Dosierung, welche in jedem Fall nach dem Prinzip „Start low, go slow but treat to target“ erfolgen sollte. Nicht zuletzt hängt die Dosierung von der Indikation und den individuell auftretenden unerwünschten Arzneimittelwirkungen ab. Der verantwortungsvolle Einsatz von Cannabis und Cannabinoiden kann die Symptomatik bei einigen Indikationen, wie chronische oder neuropathische Schmerzen, Spasmen bei multipler Sklerose, besonderen Formen der Epilepsien oder Chemotherapie-induzierter Übelkeit und Erbrechen, deutlich verbessern. Übertriebene Erwartungen sollten aber nicht geschürt werden.
Arzneimitteltherapie 2020; 38:137–45.

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