Aktuelle Meldungen von EMA, CHMP, FDA, BfArM, AkdÄ, IQWiG und G-BA


Bettina Christine Martini, Legau

Europäische Zulassung erfolgt für

  • COVID-19-Auffrischimpfstoff (Vidprevtyn Beta, Sanofi Pasteur) für Personen ab 18 Jahren als Auffrischimpfung, die bereits einen mRNA- oder adenoviralen Vektor-COVID-19-Impfstoff erhalten haben
  • Gozetotid (Locametz, Novartis) als radioaktives Diagnostikum (s. Notizen Nr. 12/2022)
  • Maralixibatchlorid (Livmarli, Mirum Pharmaceuticals) bei cholestatischem Pruritus bei Patienten mit Alagille-Syndrom (s. Notizen Nr. 12/2022)
  • Maribavir (Livtencity, Takeda) bei Cytomegalovirus(CMV)-Infektionen und/oder Erkrankungen nach Stammzell- oder einer anderen Organtransplantation (s. Notizen Nr. 11/2022)
  • Mitapivat (Pyrukynd, Agios Netherlands) zur Behandlung von Pyruvatkinase-Mangel (s. Notizen Nr. 11/2022)
  • Nirsevimab (Beyfortus, AstraZeneca) zur Prävention von Infektionen mit dem respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) bei Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern während ihrer ersten RSV-Saison (s. Notizen Nr. 11/2022)
  • Spesolimab (Spevigo, Boehringer Ingelheim) bei generalisierter pustulöser Psoriasis (s. Notizen Nr. 12/2022)
  • Sutimlimab (Enjaymo, Genzyme) bei hämolytischer Anämie bei Patienten mit Kälteagglutinin-Krankheit (s. Notizen Nr. 11/2022)

CHMP-Meeting-Highlights November/Dezember 2022

Zulassungserweiterung für Aflibercept (Eylea, Bayer AG) empfohlen: Das antivaskuläre Mittel zur intravitrealen Injektion soll zukünftig auch für Frühgeborene zugelassen werden zur Anwendung bei Frühgeborenen-Retinopathie (ROP) mit Zone I (Stadium 1+, 2+, 3 oder 3+), Zone II (Stadium 2+ oder 3+) oder aggressiver posterior ROP (AP-ROP).

Mitteilung der EMA vom 11.11.2022

 

Zulassungsempfehlung für Cipaglucosidase alfa (Pombiliti, Amicus Therapeutics Europe): Die rekombinante humane saure α-Glucosidase soll in Kombination mit dem Enzymstabilisator Miglustat als Langzeit-Enzymersatztherapie angewendet werden bei Erwachsenen mit spät einsetzendem Morbus Pompe.

Mitteilung der EMA vom 16.12.2022

 

Zulassungsempfehlung für Etranacogen dezaparvovec (Hemgenix, CSL Behring): Die Gentherapie soll angewendet werden bei schwerer und mittelschwerer Hämophilie B (angeborener Faktor-IX-Mangel) bei erwachsenen Patienten ohne Faktor-IX-Inhibitoren in der Vorgeschichte.

Mitteilung der EMA vom 16.12.2022

 

Zulassungsempfehlung für Tremelimumab (Imjudo, AstraZeneca): Der monoklonale Antikörper soll angewendet werden in Kombination mit Durvalumab als Erstlinienbehandlung von Erwachsenen mit fortgeschrittenem oder inoperablem hepatozellulärem Karzinom.

Mitteilung der EMA vom 16.12.2022

 

Zulassungsempfehlung für Tremelimumab (Tremelimumab AstraZeneca, AstraZeneca): Der monoklonale Antikörper soll angewendet werden in Kombination mit Durvalumab und einer Platin-basierten Chemotherapie als Erstlinienbehandlung von Erwachsenen mit metastasiertem nicht-kleinzelligem Lungenkrebs (NSCLC) ohne sensibilisierende EGFR-Mutationen oder ALK-positive Mutationen.

Mitteilung der EMA vom 16.12.2022

 

Zulassungserweiterung für Clopidogrel/Acetylsalicylsäure, Clopidogrel (DuoPlavin bzw. Plavix bzw. Iscover, alle Sanofi-Aventis) empfohlen: Die bestehenden Indikationen sollen so geändert werden, dass auch die Sekundärprävention atherothrombotischer Ereignisse bei Patienten mit akutem Myokardinfarkt mit ST-Streckenhebung (STEMI), die sich einer perkutanen Koronarintervention (PCI) unterziehen, zum Einsatzgebiet gehört.

Mitteilung der EMA vom 11.11.2022

 

Zulassungserweiterung für Dapagliflozin (Forxiga, Edistride, AstraZeneca): Der SGLT-2-Inhibitor ist angezeigt bei Erwachsenen zur Behandlung der sympto-matischen chronischen Herzinsuffizienz, wobei die Einschränkung auf Patienten „mit reduzierter Ejektionsfraktion“ zukünftig entfallen soll.

Mitteilung der EMA vom 16.12.2022

 

Zulassungserweiterung für Dolutegravir/Lamivudin/Abacavir (als Sulfat) (Triumeq, ViiV Healthcare): Die Virustatika-Kombination soll in einer neuen Darreichungsform (Tabletten zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen) in Verbindung mit einer neuen Stärke (5 mg Dolutegravir, 60 mg Abacavir und 30 mg Lamivudin) zur Verfügung stehen, die für Kinder mit einem Gewicht von 14 bis 25 kg Körpergewicht geeignet ist. Die löslichen Tabletten sollen indiziert sein zur Behandlung von mit dem humanen Immundefizienzvirus (HIV) Typ 1 infizierten Kindern mit einem Körpergewicht von 14 kg bis 25 kg. Bisher war die Indikation auf erwachsene Patienten beschränkt. Vor Beginn der Behandlung mit Abacavir-haltigen Produkten sollte bei jedem HIV-infizierten Patienten, unabhängig von seiner ethnischen Herkunft, ein Screening auf Träger des HLA-B*5701-Allels durchgeführt werden. Abacavir sollte nicht bei Patienten angewendet werden, die Träger dieses Allels sind.

Mitteilung der EMA vom 16.12.2022

 

Zulassungserweiterung für Dupilumab (Dupixent, Sanofi-Aventis) empfohlen: Der Interleukin-Inhibitor soll zukünftig auch indiziert sein zur Behandlung von Erwachsenen mit mittelschwerer bis schwerer Prurigo nodularis (Hautkrankheit mit juckenden Hautknötchen), die für eine systemische Therapie geeignet sind. Außerdem soll er angewendet werden zur Behandlung der eosinophilen Ösophagitis bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren mit einem Körpergewicht von mindestens 40 kg, die durch eine konventionelle medikamentöse Therapie unzureichend eingestellt sind, diese nicht vertragen oder keine Kandidaten für eine konventionelle medikamentöse Therapie sind.

Mitteilung der EMA vom 11.11.2022 und vom vom 16.12.2022

 

Zulassungserweiterung für Durvalumab (Imfinzi, AstraZeneca) empfohlen: Der PD-L1-Inhibitor soll zukünftig auch indiziert sein in Kombination mit Gemcitabin und Cisplatin zur Erstlinienbehandlung von Erwachsenen mit inoperablem oder metastasiertem Gallengangskarzinom (BTC).

Außerdem soll Durvalumab zukünftig in Kombination mit Tremelimumab bei zwei neuen Indikationen angewendet werden können:

  • mit einer Platin-basierten Chemotherapie als Erstlinienbehandlung von Erwachsenen mit metastasiertem NSCLC ohne sensibilisierende EGFR-Mutationen oder ALK-positive Mutationen
  • als Erstlinienbehandlung von Erwachsenen mit fortgeschrittenem oder inoperablem hepatozellulärem Karzinom (HCC).

 

Mitteilung der EMA vom 11.11.2022 und vom vom 16.12.2022

 

Zulassungserweiterung für humanes Protein C (Ceprotin, Takeda Manufacturing) empfohlen: Die Indikation gemäß Zulassung lautet zukünftig: Ceprotin ist indiziert zur Prophylaxe und Behandlung von Purpura fulminans, Cumarin-induzierter Hautnekrose und venösen thrombotischen Ereignissen bei Patienten mit schwerem angeborenem Protein-C-Mangel.

Mitteilung der EMA vom 11.11.2022

 

Zulassungserweiterung für Emicizumab (Hemlibra, Roche): Der monoklonale Antikörper kann zukünftig auch angewendet werden bei Patienten mit Hämophilie A ohne Faktor-VIII-Hemmer und mit mäßiger Erkrankung (FVIII ≥ 1 % und ≤ 5 %) mit schwerem Blutungsphänotyp.

Mitteilung der EMA vom 16.12.2022

 

Zulassungserweiterung für Fenfluramin (Fintepla, Zogenix): Der SSRI soll zukünftig auch bei Lennox-Gastaut-Syndrom als Zusatztherapie zu anderen Antiepileptika bei Patienten ab 2 Jahren angewendet werden.

Mitteilung der EMA vom 16.12.2022

 

Zulassungserweiterung für Olaparib (Lynparza, AstraZeneca) empfohlen: Der PARP-Inhibitor soll zukünftig bei Prostatakarzinom auch in Kombination mit Abirateron und Prednison oder Prednisolon zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit metastasiertem kastrationsresistentem Prostatakrebs (mCRPC), bei denen eine Chemotherapie klinisch nicht indiziert ist, angewendet werden können.

Mitteilung der EMA vom 11.11.2022

 

Zulassungserweiterung für Tadalafil (Adcirca, Eli Lilly): Die Indikation soll ausgeweitet werden auf die Behandlung von pädiatrischen Patienten ab 2 Jahren mit pulmonaler arterieller Hypertonie, klassifiziert als WHO-Funktionsklasse II und III.

Mitteilung der EMA vom 16.12.2022

 

Zulassungserweiterung für Tozinameran (Comirnaty, BioNTech) empfohlen: Der Impfstoff kann zukünftig auch als Auffrischimpfung bei Kindern ab 5 Jahren angewendet werden. Die Indikation lautet: Comirnaty ist indiziert zur aktiven Immunisierung zur Vorbeugung von COVID-19, verursacht durch SARS-CoV-2, bei Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren, die zuvor mindestens eine Grundimmunisierung gegen COVID-19 erhalten haben.

Mitteilung der EMA vom 11.11.2022

 

Zulassungserweiterung für Trastuzumab Deruxtecan (Enhertu, Daiichi Sankyo) empfohlen: Das gegen HER2 gerichtete Antikörper-Wirkstoff-Konjugat soll zukünftig auch als Monotherapie indiziert sein zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit fortgeschrittenem HER2-positivem Adenokarzinom des Magens oder des gastroösophagealen Überganges (GEJ), die zuvor eine auf Trastuzumab basierende Behandlung erhalten haben.

Außerdem soll der HER2-Inhibitor zukünftig auch als Monotherapie indiziert sein für die Behandlung von erwachsenen Patienten mit inoperablem oder metastasiertem HER2-niedrigem Brustkrebs, die eine vorherige Chemotherapie im metastasierten Setting erhalten haben und bei denen während oder innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss einer adjuvanten Chemotherapie ein Rezidiv der Erkrankung aufgetreten ist.

Mitteilungen der EMA vom 11.11.2022 und 16.12.2022

Wichtige Mitteilungen der FDA

Zulassung für Etranacogen Dezaparvovec (Hemgenix, CSL Behring LLC): Die auf Virusvektoren basierende Gentherapie ist indiziert zur Behandlung von Erwachsenen mit Hämophilie B (angeborener Faktor-IX-Mangel), die derzeit zur Prophylaxe eine Faktor-IX-Therapie erhalten oder die in der Vergangenheit lebensbedrohliche Blutungen oder wiederholt schwere spontane Blutungen erlitten haben.

Mitteilung der FDA vom 22.11.2022

 

Zulassung für Nadofaragen firadenovec (Adstiladrin, Ferring Pharmaceuticals): Die Vektor-basierte Gentherapie wurde zugelassen für die Behandlung von erwachsenen Patienten mit nichtmuskelinvasivem Blasenkrebs mit Carcinoma in situ mit oder ohne papilläre Tumoren, die nicht auf Bacillus Calmette-Guérin (BCG) ansprechen.

Mitteilung der FDA vom 16.12.2022

 

Zulassung für Teplizumab (Tzield, Provention Bio): Der monoklonale Antikörper wurde zugelassen, um das Einsetzen von Typ-1-Diabetes im Stadium 3 bei Erwachsenen und pädiatrischen Patienten ab 8 Jahren, die derzeit an Typ-1-Diabetes im Stadium 2 leiden, zu verzögern. Teplizumab wird als intravenöse Infusion einmal täglich an 14 aufeinanderfolgenden Tagen verabreicht.

Mitteilung der FDA vom 17.11.2022

Wichtige Mitteilungen der AkdÄ und des BfArM

Information zu Dupilumab (Dupixent, Sanofi-Aventis) wegen potenzieller Nebenwirkungen am Auge: Dupilumab kann Nebenwirkungen am Auge verursachen. Gemäß Fachinformation treten häufig allergische Konjunktivitis sowie gelegentlich Keratitis, Blepharitis, Augenjucken und trockenes Auge auf. Selten kann eine ulzerative Keratitis auftreten. Die britische Arzneimittelbehörde erinnert an dieses Risiko und empfiehlt eine erhöhte Wachsamkeit. Genaue Empfehlungen sind der Drug-Safety-Mail zu entnehmen.

AkdÄ Drug Safety Mail Nr. 51 vom 19.12.2022

 

Rote-Hand-Brief zu Terlipressin (Variquel, Alliance Pharma und Generika): Bei Patienten mit hepatorenalem Syndrom Typ 1 (HRS-1) kann Terlipressin häufiger als bisher bekannt eine schwere oder letale Ateminsuffizienz auslösen. Ferner ist bei diesen Patienten das Risiko für Sepsis/septischen Schock erhöht. Die Gabe von Terlipressin bei Patienten mit fortgeschrittener Nierenfunktionsstörung (Serumkreatinin [sCr] ≥ 442 μmol/l bzw. 5,0 mg/dl) sollte in der Regel vermieden werden. Bei diesen Patienten ist die Wirksamkeit vermindert, die Mortalität und das Risiko von Nebenwirkungen sind erhöht. Die genauen Empfehlungen sind dem Rote-Hand-Brief zu entnehmen.

AkdÄ Drug Safety Mail Nr. 49 vom 5.12.2022

Nutzenbewertung zum Zusatznutzen nach AMG: Mitteilungen des G-BA und IQWiG

Bewertung ggü. zweckmäßiger Vergleichstherapie für Cabozantinib (Cabometyx, Ipsen Pharma) bei dem neuen Anwendungsgebiet „Monotherapie bei Erwachsenen mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem differenziertem Schilddrüsenkarzinom, die refraktär gegenüber Radioiod sind oder dafür nicht in Frage kommen und bei denen während oder nach einer vorherigen systemischen Therapie eine Progression aufgetreten ist“: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt. Zweckmäßige Vergleichstherapie ist eine patientenindividuelle Therapie unter Auswahl von Sorafenib, Lenvatinib und Best-Supportive-Care unter Berücksichtigung der Vortherapie und des Allgemeinzustandes.

Mitteilung des G-BA vom 1.12.2022

 

Neubewertung nach Fristablauf für Cerliponase alfa (Brineura, BioMarin) zur Behandlung der neuronalen Ceroid-Lipofuszinose (NCL) Typ 2, auch als Tripeptidyl-Peptidase-1(TPP1)-Mangel bezeichnet: Cerliponase alfa ist zugelassen als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens, somit gilt der Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt. Für das Ausmaß des Zusatznutzens besteht nach Neubewertung ein Anhaltspunkt für einen erheblichen Zusatznutzen. In der früheren Bewertung war die Quantifizierung als „nicht möglich“ eingestuft worden. Die Änderung der Bewertung beruht auf Daten aus einem historischen Vergleich.

Mitteilung des G-BA vom 15.12.2022

 

Bewertung ggü. zweckmäßiger Vergleichstherapie für Enfortumab Vedotin (Padcev, Astellas) als Monotherapie zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Urothelkarzinom, die zuvor eine Platinhaltige Chemotherapie und einen PD-1- oder PD-L1-Inhibitor erhalten haben:

  • Bei Patienten, die für eine Chemotherapie geeignet sind, besteht ein Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen gegenüber einer Chemotherapie nach ärztlicher Maßgabe.
  • Bei Patienten, die für eine Chemotherapie nicht geeignet sind, ist ein Zusatznutzen nicht belegt gegenüber Best-Supportive-Care.

 

Mitteilung des G-BA vom 1.12.2022

 

Bewertung ggü. zweckmäßiger Vergleichstherapie für Mosunetuzumab (Lunsumio, Roche) als Monotherapie bei erwachsenen Patienten mit rezidivierendem oder refraktärem follikulärem Lymphom, die bereits mindestens zwei vorherige systemische Behandlungen erhalten haben: Mosunetuzumab ist zugelassen als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens, somit gilt der Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt. Für das Ausmaß des Zusatznutzens besteht ein Anhaltspunkt für einen nicht-quantifizierbaren Zusatznutzen, weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine Quantifizierung nicht zulässt.

Mitteilung des G-BA vom 15.12.2022

 

Neubewertung nach Fristablauf für Palbociclib (Ibrance, Pfizer) in Kombination mit dem Aromatasehemmer Letrozol zur Behandlung bei fortgeschrittenem oder metastasiertem Mammakarzinom, HR+, HER2–: Ein Zusatznutzen ist weiterhin nicht belegt.

Mitteilung des G-BA vom 15.12.2022

 

Bewertung ggü. zweckmäßiger Vergleichstherapie für Pembrolizumab (Keytruda, MSD) in Kombination mit Chemotherapie zur neoadjuvanten und nach Operation als Monotherapie zur adjuvanten Behandlung des lokal fortgeschrittenen oder frühen tripelnegativen Mammakarzinoms mit hohem Rezidivrisiko bei Erwachsenen. Zweckmäßige Vergleichstherapie ist eine Chemotherapie nach ärztlicher Maßgabe zur neoadjuvanten Behandlung gefolgt von beobachtendem Abwarten nach Operation.

  • In Kombination mit Paclitaxel und Carboplatin gefolgt von Pembrolizumab in Kombination mit Doxorubicin oder Epirubicin und Cyclophosphamid (neoadjuvant) und Pembrolizumab (adjuvant) gegenüber Paclitaxel und Carboplatin gefolgt von Doxorubicin oder Epirubicin und Cyclophosphamid (neoadjuvant) und beobachtendem Abwarten (adjuvant): Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen
  • In Kombination mit einer anderen Chemotherapie als Paclitaxel und Carboplatin gefolgt von Pembrolizumab in Kombination mit einer anderen Chemotherapie als Doxorubicin oder Epirubicin und Cyclophosphamid (neoadjuvant) und Pembrolizumab (adjuvant) gegenüber Chemotherapie nach ärztlicher Maßgabe zur neoadjuvanten Behandlung gefolgt von beobachtendem Abwarten nach Operation: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.

 

Mitteilung des G-BA vom 15.12.2022

 

Bewertung ggü. zweckmäßiger Vergleichstherapie für Polatuzumab Vedotin (Polivy, Roche Pharma AG) bei dem neuen Anwendungsgebiet „Kombination mit Rituximab, Cyclophosphamid, Doxorubicin und Prednison (R-CHP) zur Behandlung erwachsener Patienten mit bisher unbehandeltem diffusem großzelligem BZell-Lymphom (DLBCL)“: Polatuzumab Vedotin ist zugelassen als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens, somit gilt der Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt. Für das Ausmaß des Zusatznutzens besteht ein Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen, weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine Quantifizierung nicht zulässt.

Mitteilung des G-BA vom 1.12.2022

 

Bewertung ggü. zweckmäßiger Vergleichstherapie für Selpercatinib (Retsevmo, Eli Lilly) bei dem neuen Anwendungsgebiet „Monotherapie zur Behandlung des fortgeschrittenen RET-Fusions-positiven nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms bei Erwachsenen in der Erstlinie, die zuvor nicht mit einem RET-Inhibitor behandelt wurden“: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.

Mitteilung des G-BA vom 1.12.2022

 

Bewertung ggü. zweckmäßiger Vergleichstherapie für Sotrovimab (Xevudy, GSK) zur Behandlung von Erwachsenen und Jugendlichen (ab 12 Jahren mit einem Körpergewicht von mindestens 40 kg) mit einer Coronavirus-Krankheit-2019, die keine Sauerstoff-Supplementierung benötigen und ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 haben:

  • Erwachsene mit Infektion mit einer Virusvariante, gegenüber der Sotrovimab eine deutlich reduzierte oder keine ausreichende Wirksamkeit aufweist: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
  • Erwachsene mit Infektion mit einer Virusvariante, gegenüber der Sotrovimab eine ausreichende Wirksamkeit aufweist: Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen.
  • Jugendliche Patienten: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.

 

Mitteilung des G-BA vom 3.11.2022

 

Für die folgenden Antibiotika wurde eine Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach § 35a erteilt, da es sich um Reserveantibiotika handelt. Somit gilt der Zusatznutzen als belegt. Das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung sind vom G-BA nicht zu bewerten.

Ceftazidim/Avibactam (Zavicefta, Pfizer) bei Patienten ab einem Alter von 3 Monaten zur Behandlung der folgenden Infektionen:

  • Komplizierte intraabdominelle Infektionen
  • Komplizierte Harnwegsinfektionen, einschließlich Pyelonephritis
  • Nosokomiale Pneumonien, einschließlich beatmungsassoziierter Pneumonien
  • Bei Erwachsenen: Bakteriämie im Zusammenhang oder bei vermutetem Zusammenhang mit einer der oben angeführten Infektionen
  • Infektionen aufgrund aerober gramnegativer Erreger bei Patienten ab 3 Monaten mit begrenzten Behandlungsoptionen

 

Ceftolozan/Tazobactam (Zerbaxa, MSD) zur Behandlung der folgenden Infektionen:

  • Komplizierte intraabdominelle Infektion
  • Akute Pyelonephritis
  • Komplizierte Harnwegsinfektion
  • Bei Erwachsenen: im Krankenhaus erworbene Pneumonie, einschließlich beatmungsassoziierte Pneumonie

 

Imipenem/Cilastatin/Relebactam (Recarbrio, MSD) bei Erwachsenen zur Behandlung

  • der im Krankenhaus erworbenen
  • Pneumonie (HAP), einschließlich beatmungsassoziierter Pneumonie (VAP)
  • der Bakteriämie, für die ein Zusammenhang mit HAP oder VAP besteht oder vermutet wird
  • von Infektionen mit aeroben gramnegativen Erregern mit begrenzten Therapieoptionen

Arzneimitteltherapie 2023; 41(01):32-35